In der Regel erfolgt die Aufnahme in die ERPEKA zwar in zeitlichem Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt. Aber auch andere sozialpsychiatrische Einrichtungen, niedergelassene Ärzte oder Beratungsstellen der Leistungsträger machen Betroffene auf die ERPEKA aufmerksam.
Die Maßnahmen der ERPEKA sind in erster Linie geeignet bei Psychosen (auch solchen, die zur Chronifizierung neigen), Neurosen und Persönlichkeitsstörungen sowie bei psychischen Störungen als Folge somatischer Grundkrankheiten. Auch Menschen mit Doppeldiagnosen (z.B. Psychose/Sucht) können sich an uns wenden.