Sicher haben Sie nach Durchsicht unserer Internetseite erste Fragen. Nachfolgend haben wir einige Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden, aufgelistet und kurz beantwortet – vielleicht ist Ihre ja dabei. Falls nicht, haben Sie im Anschluss an unsere Informationsveranstaltungen immer die Möglichkeit einer Einzelberatung.
Außerdem können Sie uns natürlich auch anrufen. Wir beantworten alle Fragen zu unserem Angebot und unserer Arbeitsweise gerne. Schließlich ist uns ganz wichtig, dass Sie für sich die richtige Entscheidung treffen.
Um Ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu fördern, setzt unser Konzept während der Rehabilitation auf möglichst alltagsnahe Bedingungen. Dennoch kommen wir um einige Regelungen nicht herum, die ein gutes Zusammenleben und einen geordneten Reha-Ablauf sicherstellen.
Es gibt auf jeder Etage im Wohnheim sowie in den Außenwohngruppen ein Fernsehgerät im Gemeinschaftsraum. Sie können auch eigene Geräte für Ihr Zimmer mitbringen. Im Stadtgebiet Nürnberg haben Sie in der Regel gute Empfangsmöglichkeiten durch DVB-T. Auch Computer oder Stereoanlagen dürfen Sie gerne mitbringen. Im Wohnheim und in den Außenwohngruppen besteht eine W-LAN Funklösung für den Internetzugang.
In den ersten 4 Wochen der medizinischen Rehabilitationsphase ist eine Übernachtung außer Haus leider nicht möglich. Danach kann aus therapeutischen Gründen mit Zustimmung unseres Ärztlichen Dienstes bis zu zweimal im Monat von Samstag auf Sonntag außer Haus übernachtet werden. In der beruflichen Rehabilitationsphase wird die Heimfahrtmöglichkeit unter therapeutischen Gesichtspunkten individuell mit unseren Ärzten vereinbart.
Sport und Bewegung haben für die eigene Gesundheitsvorsorge eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine Vielzahl von Sport- und Erholungsmöglichkeiten sowie ein reges Sportvereinsleben. Auch das Bildungs- und Kulturangebot im Großraum ist umfangreich. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen, ein passendes Angebot zu finden und zu nutzen. Einmal wöchentlich organisieren die Wohngruppen eine gemeinsame Unternehmung in der Freizeit.
Ja, dies wird beispielsweise schon zu Beginn der Maßnahme im Alltagstraining geübt.
Ja, das Wohnheim ist rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche personell besetzt, so dass immer ein Ansprechpartner vor Ort ist.
Nein, in allen Gebäuden der ERPEKA besteht Rauchverbot, wir haben außerhalb der Gebäude spezielle Raucherzonen eingerichtet.
Nein, wenn die Rehabilitation gut verläuft, ist ein Umzug in eine unserer Außenwohngruppen vorgesehen.
Es gibt keine festgelegten Zeiten. Jeder Rehabilitand hat einen eigenen Schlüssel für die Haustüren. Wir erwarten aber, dass jeder eigenverantwortlich sicherstellt, durch sein Verhalten die Rehabilitationsmaßnahme nicht zu gefährden.
Außerhalb der Arbeits- und Therapiezeiten ist es möglich, Besucher bis 22:00 Uhr zu empfangen, Besucher dürfen aber leider nicht im Wohnheim oder den WGs übernachten.
Eine verbindliche Antwort ist an dieser Stelle leider nicht möglich, da ein Aufnahmetermin von der Dauer des Aufnahmeverfahrens und der freien Plätze in unserem Haus abhängt. Wir unterstützen Sie jedoch bei der Beantragung und sind bemüht, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Genauere Auskunft über den jeweils aktuellen Stand der Wartezeit teilen wir Ihnen gerne im Rahmen unseres Aufnahmegesprächs mit.
Sinnvoll ist es, sich bis zur Aufnahme tagesstrukturierende Maßnahmen zu suchen, um sich auf unser strukturiertes Reha-Programm vorzubereiten. Geeignet sind hierzu generell alle Aufgaben und Verpflichtungen, die regelmäßig und verbindlich für Sie sind: z.B. der Besuch einer Tagesklinik, eine ambulante Arbeitstherapie, eine Gruppe im Sozialpsychiatrischen Dienst etc.
Dies ist von den erworbenen Leistungsansprüchen abhängig. In der medizinischen Rehabilitationsphase gibt es die Möglichkeit, Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II zu bekommen, in Einzelfällen zahlt der zuständige Bezirk ein Taschengeld. Während der beruflichen Rehabilitation gewähren die Leistungsträger Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Taschengeld.?Wegen der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ersetzt diese allgemeine Auskunft nicht die persönliche Beratung. Sprechen Sie uns an.
Die eigene Wohnung sollte auf alle Fälle während der Rehabilitationsmaßnahme behalten werden. Die Finanzierung muss im Einzelfall geklärt werden. Entscheidend ist, welche finanziellen Leistungen Sie erhalten, z.B. Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengels II etc. und ob diese ausreichen, um laufende Mietkosten zu decken. Die Übernahme der Mietkosten kann bei den zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträgern (Bezirke) beantragt werden. Fragen Sie uns im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, wir beraten Sie bei Ihrem konkreten Anliegen.
Wenn die Suchterkrankung im Rahmen einer Doppeldiagnose mit einer psychischen Erkrankung besteht und die Suchtproblematik als Nebendiagnose nicht das vorrangige Problem darstellt, kann unser Rehabilitationsangebot passend sein.
Prinzipiell ja. Doch über eine ambulante Teilnahme entscheidet unser ärztlicher Dienst im Rahmen des Aufnahmeverfahrens. Genauere Auskünfte erteilen wir in den regelmäßigen Informationsveranstaltungen bzw. im Aufnahmegespräch.
Für diesen Personenkreis bieten wir, zusätzlich zum normalen Programm, ein spezielles Therapieangebot, das nach der Dialektisch Behavioralen Therapie (DBT) nach Marsha Linehan ausgerichtet ist. Wir haben Zusatzinformationen zusammengestellt, die Sie in unserem Download-Bereich in der Infoveranstaltung erhalten bzw. auch telefonisch bei unserer Aufnahme anfordern können.
Alle psychiatrisch veranlassten Medikamente werden von uns gestellt. Alle anderen Medikamente müssen über niedergelassene Allgemeinärzte verschrieben werden.
Das Aufnahme-Mindestalter in unserem Haus liegt bei 18 Jahren.
Unser Rehabilitationsangebot richtet sich an Frauen und Männer, meist liegt der Anteil an Männern in unseren Maßnahmen aber etwas höher.