Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen
(0911) 93600-0

Grundlage für die Rehabilitation in der ERPEKA ist die Empfehlungsvereinbarung RPK.
Die entscheidende Besonderheit einer ERPEKA-Maßnahme ist die Nahtlosigkeit zwischen medizinischen und beruflichen Leistungen. Wir stehen deshalb, was die Maßnahme, den Maßnahmenverlauf und die nächsten Schritte angeht, stets in intensivem Dialog mit den jeweiligen Reha-Trägern. Die Rehabilitanden binden wir in diese Gespräche und Abstimmungen selbstverständlich mit ein und unterstützen sie bei Antragsstellungen und Klärungen von Träger-Fragen, wo immer nötig.
Federführender Reha-Träger ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

Träger für die medizinische Rehabilitation können sein:
  • Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen)
  • Private Krankenversicherungen, wenn die abgeschlossene Police Rehabilitationsleistungen abdeckt
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Sozialhilfeverwaltung (in Einzelfällen)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewähren:
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter *
  • Berufsgenossenschaften

*) Für Maßnahmen der Agentur für Arbeit ist die ERPEKA nach dem Recht der Arbeitsförderung zertifiziert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Qualitätssicherung. Wichtig auch unsere Empfehlungsvereinbarung (siehe Downloadbereich).